Endgültig grünes Licht für die Verbrennung von Mindergetreide

„Nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide“ wird neu in die Brennstoffliste aufgenommen – Nutzung ist aber auf die Landwirtschaft und artverwandte Betriebe beschränkt

Die Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ist künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundestag stimmte der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unter Berücksichtigung der vom Bundesrat geforderten Maßgaben zu. ...

 

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