Niederlage für Politik
Gericht sieht keine Pflicht zur Nachrüstung von Güllebehältern
Die Betreiber von Tiermastbetrieben sind nicht aufgrund des sogenannten Tierhaltungserlasses verpflichtet, ihre Güllebehälter mit effektiveren Abdeckungen nachzurüsten, um Ammoniak- und Geruchs-emissionen noch weiter zu mindern. Wie die ...
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