Das sagt der Gesetzgeber zur Sicherheit von Anbaugeräten

Sicherheit geht vor im Straßenverkehr – und das gilt auch für den Umgang mit Anbaugeräten. Am 27. November 2009 wurde deshalb das „Merkblatt für Anbaugeräte“ geändert. Im VkBl. Amtlicher Teil; Heft Nr.24-2009 heißt es unter Nr.218-4.10.2 „Der Abstand ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen