Nur noch alle drei Jahre zur Spritzenprüfung
Bei Verstößen drohen den Landwirten Bußgelder
Ab Juli 2016 gilt für Pflanzenschutzgeräte die neue TÜV-Frist von drei Jahren. Das heißt, alle Geräte, die letztmals vor Inkrafttreten der derzeit gültigen Pflanzenschutz-Geräteverordnung im Juli 2013 geprüft wurden, müssen noch im ersten Halbjahr ...
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