Jetzt ohne Zulassung auf Straßenfahrt

Selbstfahrende Futtermischwagen: Jetzt ohne Zulassung auf Straßenfahrt

Ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Futtermischwagens nicht mehr als 25 km/h, braucht er kein Kennzeichen.

Selbstfahrende Futtermischwagen fallen künftig unter die „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen“ und sind demnach zulassungsfrei und nicht mehr kraftfahrtsteuerpflichtig. Das geht aus der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ...

 

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