Jetzt ohne Zulassung auf Straßenfahrt
Selbstfahrende Futtermischwagen fallen künftig unter die „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen“ und sind demnach zulassungsfrei und nicht mehr kraftfahrtsteuerpflichtig. Das geht aus der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen