AGB: Klausel über Telefonwerbung unzulässig
Die folgende Klausel hat der BGH als unzulässig beanstandet: "Telefonwerbung. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Firma (Verwender) oder eine von ihr Beauftragte mich telefonisch zum Zweck der Beratung anspricht". Der Kunde hatte sein ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen