Beschlossene Sache
Gebührensätze pro Kilometer zwischen 0,10 Euro und 0,17 Euro - Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben mautfrei
Auf der Grundlage des im März 2002 verabschiedeten "Gesetzes zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen" hat die Bundesregierung vergangene Woche die Verordnung zur Festlegung der ...
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