Der Händler hat den "Schwarzen Peter"
Kein Stein bleibt auf dem anderen: Total neues Kaufrecht ab 1. Januar 2002 - Keine Übergangsfristen - Alte AGB's in den Papierkorb
Kauf und Verkauf folgen seit über 100 Jahren den gleichen, längst altvertrauten Regeln des BGB: Mängelgewährleistung, Verzug, AGB's, Verjährung-allen Kaufleuten seit langer Zeit in Fleisch und Blut übergegangen. Nach den Rechtsregeln der Väter und ...
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