Ausnahme bis 40 km/h gilt weiter
Bisherige Rechtsauslegung bleibt vorerst bestehen
Die bisherige Rechtsauslegung zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) hat zunächst weiterhin Bestand. Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am 25. Juli klargestellt. Die bisherige land- oder forstwirtschaftliche Beförderungspraxis von ...
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