Bundesländer einigen sich auf eine Konkretisierung
Einarbeitung von Gülle, Gärresten und Klärschlämmen muss nun innerhalb von vier Stunden erfolgen
Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen muss nun sofort beziehungsweise mindestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung stattgefunden haben. Darauf haben sich die Bundesländer in einer ...
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