Teilweiser Erlass möglich
Bei Rohertragsrückgang um mehr als 20 Prozent besteht die Chance des Grundsteuererlasses
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Eigentümer bebauter Grundstücke haben gemäß Paragraph 33 des Grundsteuergesetzes die Möglichkeit, bis zum 31. März 2002 einen teilweisen Erlass der Grundsteuer für 2001 bei ihrer Gemeinde zu ...
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