Ställe dürfen künftig einfacher wachsen

Kein Bebauungsplan bei Stallumbauten fürs Tierwohl

Umbauten von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, sollen erleichtert werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme keine Bestandserweiterung verbunden ist. Gelten soll die Regelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind.

Der Gesetzgeber hatte 2013 die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt. Seither fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hat zur Folge, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung soll das für diese Betriebe entfallen.

„Wer mehr Platz für seinen bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Viele Betriebe müssten ihre Ställe um oder neu bauen, um höhere Tierwohlstandards umsetzen zu können. Dem stehe jedoch häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Klöckner sprach von einer wichtigen Verbesserung, die man auf den Weg bringe. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgten, würden zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Damit schaffe man Planungssicherheit.

Hintergrund ist auch die im Rahmen des Konjunkturpakets für 2020 und 2021 in Aussicht gestellte Bereitstellung von 300 Mio Euro für Stallumbauten. Diese Gelder sollen auch von Betrieben in Anspruch genommen werden können, die 2013 aus der Privilegierung gefallen sind.


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