Traktor bleibt immer ein Fahrzeug

Unfallschäden müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden

EuGH: Traktor bleibt immer ein Fahrzeug

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt alle Unfälle, die beim funktionsgemäßen Betrieb eines Traktors verursacht werden.

Von einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung müssen alle Unfälle gedeckt sein, die bei der Benutzung eines Fahrzeugs gemäß seiner gewöhnlichen Funktion verursacht wurden – das gilt auch für Traktoren mit Anhängern, solange sie im nationalen Recht ...

 

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