Massive Kritik an der „Vier-Stunden-Regelung“
Besonders kleinere Betriebe werden durch zusätzliches Geräteumspannen belastet
Die von den Bundesländern beschlossene Auslegung der Düngeverordnung, wonach die Einarbeitung spätestens vier Stunden nach der Ausbringung erfolgt sein muss, wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) ausdrücklich abgelehnt. Die schnelle Einarbeitung von ...
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