Arbeitsplattformen gemäß Maschinenrichtline

Baumusterprüfungen mit verschiedenen Trägerfahrzeugen

Bressel und Lade: Arbeitsplattformen gemäß Maschinenrichtline

Für die Plattform sind zwei Personen zugelassen.

Laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen alle Arbeitsplattformen, die über eine Schnellwechselaufnahme an Traktoren, Radladern oder Teleskopladern aufgenommen werden und eine Absturzhöhe von über 3 m haben, baumustergeprüft werden. Dies muss in ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema