Übernahme ist nicht immer ein Betriebsübergang
Nachfolger müssen häufig mit schwerwiegenden Belastungen aus übernommenen Rechtsverhältnissen starten. Daher sollte im Einzelfall überprüft werden, ob es sich um eine Funktionsnachfolge handelt.
Betriebnachfolger zu sein, kann mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Insbesondere die Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB (Betriebsübergang) und der damit einhergehenden Verpflichtung, die wesentlichen Bedingungen der ...
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