Kein Rückruf während des Mindesturlaubs

Der gesetzlich garantierte Mindesturlaub von 24 Werktam ist unantastbar. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter noch so dringend benötigt, darf er ihn während dieser Zeit nicht aus dem Urlaub zurück rufen. Selbst eine entsprechende Vereinbarung ...

 

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