Nur noch geringe Anpassungen - aber Branchentabellen gehen vor

Abschreibungsfrist für Schlepper wird auf zwölf Jahre angehoben - Entscheidend für die Landwirte ist aber die geplante Anpassung der Branchentabellen - Opposition beantragte öffentliche Anhörung

Was das wichtigste Arbeitsgerät der Landwirtschaft, den Schlepper, angeht, hat das Bundesfinanzministerium an seinem Beschluss festgehalten, die Abschreibungsfrist von acht auf zwölf Jahre anzuheben. Die Tabelle zur Absetzung für Abnutzung ...

 

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