Nur noch geringe Anpassungen - aber Branchentabellen gehen vor
Abschreibungsfrist für Schlepper wird auf zwölf Jahre angehoben - Entscheidend für die Landwirte ist aber die geplante Anpassung der Branchentabellen - Opposition beantragte öffentliche Anhörung
Was das wichtigste Arbeitsgerät der Landwirtschaft, den Schlepper, angeht, hat das Bundesfinanzministerium an seinem Beschluss festgehalten, die Abschreibungsfrist von acht auf zwölf Jahre anzuheben. Die Tabelle zur Absetzung für Abnutzung ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen