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Der Traktor mit Anbaugeräten darf bis 12 m lang sein. Bei mehr als 6 m ist eine seitliche Kenntlichmachung erforderlich.
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Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Arbeitsgeräte kenntlichmachen – Für Anbau- und Anhängemaschinen gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften weiterlesen