Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und die Winterreifenpflicht

Günter Heitmann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erläutert die neue Gesetzgebung

Winterreifen: Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und die Winterreifenpflicht

Der Sattelzug als N3 Kfz hat Winterreifen auf den Antriebsachsen. Der Traktor hat vorn und hinten Räder mit AS Reifen und grobstolligem Profil.

In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 ...

 

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