Bundesgerichtshof untersagt kostenlose Wetter-App

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18 – Warnwetter-App). Zwar habe der Deutsche Wetterdienst mit seiner für die Nutzer unentgeltlichen „DWD WarnWetter-App“ nicht erwerbswirtschaftlich gehandelt, sondern zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, stellt der BGH fest.

Weil sich die Inhalte der App jedoch nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten, sei das Angebot als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes zählen neben der Herausgabe amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen meteorologische und klimatologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunden und Nutzer, darunter auch aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes.

Geklagt hatte eine Firma, die meteorologische Dienstleistungen wie Wetterberichte über das Internet und über eine App für mobile Endgeräte anbietet. Diese App ist in der Standardversion kostenlos und werbefinanziert und in einer werbefreien Version gegen Entgelt erhältlich.


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