Bundestag beschließt Absenkung

Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung sinkt im kommenden Jahr von 10,7 auf 9,5 Prozent

Vorsteuerpauschale: Bundestag beschließt Absenkung

Das neue Jahr bringt Änderungen für pauschalierende Landwirte.

Mit den Stimmen der wahrscheinlichen künftigen Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag den noch vom bisherigen Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf „Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ beschlossen. Damit wird der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung im kommenden Jahr von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Eine Zustimmung des Bundesrates in dieser Woche gilt als sicher.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Ophelia Nick räumte ein, dass die Neuregelung insbesondere für kleinere Betriebe „schmerzhafte Einschnitte“ mit sich bringen werde. Angesichts der Forderungen der Europäischen Kommission und einem drohenden Klageverfahren gegen Deutschland seien Anpassungen im Umsatzsteuerrecht jedoch unvermeidlich, sagte die Abgeordnete in ihrer ersten Rede im Parlament. Immerhin gelinge es damit, die Pauschalierung für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 600.000 Euro zu erhalten. Nick kündigte an, sich in ihrer parlamentarischen Arbeit auf die Agrarpolitik zu konzentrieren. Sie werde sich mit Nachdruck für die Belange der Bauern einsetzen. Nachdem in der Vergangenheit viele Probleme liegen geblieben seien, sei man jetzt „zum Handeln gezwungen“. Dabei müsse es darum gehen, Leistungen der Betriebe im Natur-, Klima- und Tierschutz gezielt zu honorieren und mehr Wertschöpfung durch Qualität und regionale Versorgung zu erzielen.

Die neue Umsatzgrenze von 600.000 Euro, ab der landwirtschaftliche Betriebe zur Regelbesteuerung wechseln müssen, findet nun Eingang ins Steuerrecht.

Diese Summe bezieht sich auf die Gesamtumsätze des Unternehmers, beinhaltet also beispielsweise auch Einnahmen aus Lohnunternehmerdienstleistungen und der Erzeugung von erneuerbarem Strom. Bundesweit dürfte diese Umsatzschwelle von rund 20.000 landwirtschaftlichen Betrieben überschritten werden, von denen nach Schätzung von Steuerexperten derzeit etwa jeder zweite nach Durchschnittssätzen versteuert. Gemäß der bisherigen Regelung können alle landwirtschaftlichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen pauschalen Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 Prozent. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Der Agrarsprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, verwies auf die Bürokratievereinfachung für kleine und mittlere Betriebe durch die Umsatzsteuerpauschalierung. Entlastung gerade für diese Betriebe sei jedoch offensichtlich „nicht im Sinne der neuen Mehrheiten im Bundestag“. Für die Bauern bedeute die Absenkung des Durchschnittssatzes eine Mehrbelastung von bis zu 95 Mio. Euro im Jahr.


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