Wie war denn das noch mit den Gewährleistungsfristen...?

Privatpersonen haben mehr Rechte als Unternehmer – Auch Nebenerwerbslandwirte sind Unternehmer – Möglichkeiten der Vertragsgestaltung – Unsaubere Formulierungen werden schnell zu Fallstricken

Vertragsrecht: Wie war denn das noch mit den Gewährleistungsfristen...?

An wen wird verkauft? Das ist die entscheidende Frage für die Bestimmungen zur Gewährleistung.

Bei dem Verkauf so genannter „beweglichen Sachen“ (z. B. Maschinen, Geräte, Zubehörteile, Ersatzteile, etc.) betrug früher die gesetzliche Gewährleistungsfrist sechs Monate. Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurden neben wichtigen Vorschriften im ...

 

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