Wie war denn das noch mit den Gewährleistungsfristen...?
Privatpersonen haben mehr Rechte als Unternehmer – Auch Nebenerwerbslandwirte sind Unternehmer – Möglichkeiten der Vertragsgestaltung – Unsaubere Formulierungen werden schnell zu Fallstricken
Bei dem Verkauf so genannter „beweglichen Sachen“ (z. B. Maschinen, Geräte, Zubehörteile, Ersatzteile, etc.) betrug früher die gesetzliche Gewährleistungsfrist sechs Monate. Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurden neben wichtigen Vorschriften im ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen