Übergewicht vermeiden

Welche Gewichte sind bei Traktoren mit Starrdeichselanhängern einzuhalten?

Verkehrsrecht: Übergewicht vermeiden

Durch das angebaute Schlitzgerät wird die Nutzlast des Güllefasses reduziert. Der dreiachsige Zug darf maximal 28 t zulässiges Gesamtgewicht aufweisen.

Verkehrsrecht: Übergewicht vermeiden

Tandem- und Tridemanhänger werden vermehrt in der Landwirtschaft eingesetzt. Der Vorteil dieser Starrdeichselanhänger liegt darin, dass sie einen Teil des Gewichtes als Stützlast auf die Zugmaschine abgeben. Doch welche Auswirkungen hat die Stützlast auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Gesamtgewicht des Zuges und wie wird das richtige Gewicht ermittelt?

Muldenkipper, Häcksel- oder Güllewagen sind klassische Starrdeichselanhänger. Durch die starre Deichsel wird Stützlast auf den Schlepper übertragen und die Zugkraft des Traktors erhöht. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorderachslast von 20 % des Traktorleergewichtes nicht unterschritten werden darf. Um die Lenkfähigkeit des Schleppers zu gewährleisten, ist gegebenenfalls der Anbau eines Frontgewichtes erforderlich. Wie hoch letztlich das zulässige Gesamtgewicht des Starrdeichselanhängers sein kann, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Nach § 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf bei einem einachsigen Anhänger die zulässige Achslast maximal 10 t betragen. Bei Tandem- oder Tridemfahrwerken ist die Höhe der Achslasten abhängig von den Abständen der Achsen zueinander (siehe Tabelle). Je weiter eine Achse von der anderen Achse entfernt ist, umso größer wird die Achslast der Achsgruppe. Liegen beispielsweise wie in der Abbildung 1 dargestellt, die Achsen von ihren Mittelpunkten mehr als 1,80 m auseinander, so kann jede Achse auch maximal 10 t aufnehmen.

Die Höhe der Stützlast ist abhängig von der Verbindungsart zwischen Zugmaschine und Anhänger. Die üblichen Bolzenkupplungen können Stützlasten bis zu 2 t aufnehmen. Vermehrt werden Starrdeichselanhänger mit der Kugelkopfkupplung 80 gefahren.

Stützlast abhängig von der Verbindung

Ist die Kugelkopfkupplung im Schlitten am Heck des Schleppers angebracht und kann auf die Höhe der Anhängerdeichsel eingestellt werden, liegt die Stützlast in den meisten Fällen auch bei 2 t. Mittlerweile gibt es aber auch höhenverstellbare Kupplungen, die im unteren Bereich höhere Stützlasten erreichen. Diese Daten sind auf dem Typenschild ablesbar. Die starre Kugelkopfkupplung, die meist unterhalb der Zapfwelle fest angebaut ist, kann in der Regel bis zu 4 t Stützlast tragen. Die Stützlast der Kugelkopfkupplung kann aber durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Schleppers begrenzt sein. Normalerweise sind die Kupplungen mit einer Stützlast von 4 t bis 40 km/h freigegeben. Bei einem Schlepper mit einer bbH von 50 km/h ist es möglich, dass an der festen Kugelkopfkupplung nur 2 t Stützlast aufliegen darf. Außerdem ist nach § 44 der StVZO die Stützlast von 4 t bei Starrdeichselanhängern auf eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 40 km/h begrenzt. Werden diese Anhänger schneller als 40 km/h gefahren, können nur 2 t Stützlast berücksichtigt werden. Höhere Stützlasten können aufgrund von Ausnahmen möglich sein. In dem Beispiel in der Abbildung 1 ergeben sich, bedingt durch die Kupplungsart und die Geschwindigkeit, zulässige Gesamtgewichte für den Anhänger von 22 bzw. 24 t.

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Abbildung 1

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Abbildung 2

Verbindungseinrichtung beachten

Letztlich gibt das schwächste Glied der Verbindungseinrichtungen vor, wie hoch die Stützlast sein darf. In der Abbildung 2 ist beispielweise bei der Schlepper-Anhängerkombination mit 40 km/h der Anhänger für eine Stützlast von 4 t freigegeben. Auch die Schlepperhinterachse darf 4 t tragen aber die verbaute Kugelkopfkupplung kann nur mit 3 t belastet werden und so begrenzt sich die Stützlast eben auf diese 3 t. Vor diesem Hintergrund sollten die Hinweise in den Fahrzeugpapieren, Bedienungsanleitungen oder auf den jeweiligen Typenschildern vor Fahrtantritt immer genau geprüft werden, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Auch die Reifentragfähigkeit ist dabei zu berücksichtigen. Welche Last bei welcher Geschwindigkeit der Reifen tragen kann, ist anhand des Last- und Geschwindigkeits-Index zu ermitteln. Diese Werte sind auf der Reifenflanke eingeprägt. Die Bezeichnung 155 A8 bedeutet z. B., dass der Reifen eine Tragkraft von 3.865 kg bei 40 km/h aufweist. Für den Last- und Geschwindigkeits-Index gibt es extra Tabellen, die die Reifenhersteller zur Verfügung stellen oder auch im Internet zu finden sind.

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Abbildung 3

Richtige Fahrzeuggröße wählen

Bei der Auswahl von Starrdeichselanhängern ist auf die passende Größe zu achten. So werden beispielsweise Häckselwagen mit 44 m³ Fassungsvermögen als Tandem- oder Tridemfahrzeug angeboten. Bei dem Tandemfahrzeug beträgt das zulässige Gesamtgewicht inklusive Stützlast 24 t. Bei dem Tridemfahrzeug mit gleichem Aufbau sind 34 t möglich. Wird beispielsweise Silomais mit beiden Fahrzeugen transportiert und der Mais hat ein Gewicht von 0,4 t/m³, so ergibt sich insgesamt ein Gewicht von 17,6 t Silomais je Fahrzeug. Mit den entsprechenden Fahrzeugleergewichten von angenommenen 8 t beim Zweiachsanhänger und 10,5 t beim Dreiachser, ist der Tandemanhänger mit 25,6 t schon überladen, während der Tridemwagen mit 28,1 t noch Luft nach oben hat. Bei Güllewagen ist der Sachverhalt noch viel deutlicher, denn anhand des Tankinhaltes lässt sich das Gewicht noch einfacher ermitteln. Bei einem vollen 18 m³ Tandemfass mit einem Leergewicht von 7 t ist das angenommene zulässige Gesamtgewicht von 24 t schon mit 1 t überschritten. Ist das Fahrzeug dann noch mit einem Schleppschlauchverteiler oder einem Güllegrubber ausgestattet, dürfte jedem klar sein, dass man voll beladen damit nicht auf der Straße fahren darf.

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Bei einem Zug mit mehr als 4 Achsen darf das Zuggesamtgewicht 40 t betragen. Auf die Einhaltung der Einzelgewichte, Achslasten und Stützlasten ist zu achten.

Gewichte von Zügen

Auch bei Fahrzeugkombinationen aus Traktor und Starrdeichselanhängern sind die gesetzlichen Vorgaben für die Gewichte der Zugkombination zu beachten. So dürfen, unter Beachtung der Vorschriften für die jeweiligen Achslasten, Anhängelasten und zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge, folgende Gesamtgewichte nicht überschritten werden:

■ Zug mit weniger als vier Achsen 28 t

■ Zug mit vier Achsen 36 t

■ Zug mit mehr als vier Achsen 40 t

Die Berechnung des zulässigen Gesamtgewichtes von Zugkombinationen mit Starrdeichselanhängern ist nicht ganz einfach. Denn nach den Vorgaben von § 34 Abs. 7 der StVZO ist neben den zulässigen Gesamtgewichten der Einzelfahrzeuge auch die Stützlast zu berücksichtigen. So wird zur Berechnung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges die jeweils höhere Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder des Starrdeichselanhängers abgezogen. Bei gleichen Stützlasten muss diese einmal abgezogen werden. Das Beispiel in der Abbildung 3 zeigt anschaulich wie sich dieser Sachverhalt darstellt. Bei dem Schlepper mit 12 t zulässigem Gesamtgewicht ergibt sich ein mögliches Zuggesamtgewicht von 32 t. Das sind 4 t weniger als möglich und 8 t weniger als viele Praktiker denken. Denn landläufig wird oftmals davon ausgegangen, dass man generell mit 40 t ordnungsgemäß unterwegs ist. Das Beispiel zeigt aber, dass es schnell zu „Übergewicht“ kommen kann. Wird der Schlepper zu groß gewählt, wird wichtige Nutzlast verschenkt, denn bei 36 t ist das Maß voll. Die maximal 40 t sind erst bei Zugkombinationen mit mehr als vier Achsen möglich. Das bedeutet, hinter einem Schlepper wird ein Tridemanhänger gefahren.

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Dieses Güllefass ist auch ein Starrdeichselanhänger. Über die starre Deichsel wird Stützlast auf den Schlepper übertragen.

Fazit

„Übergewicht“ bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sollte grundsätzlich vermieden werden. Schon ab 2 % Überschreitung der zulässigen Achslasten oder des zulässigen Gesamtgewichtes von Kraftfahrzeugen, Anhängern, und Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen, können Bußgelder verhängt werden. Bußgelder sind vielleicht noch zu verkraften, aber was passiert, wenn ein überladenes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird?

Ob verschuldet oder unverschuldet, es wird zu Diskussionen kommen. Ob die Versicherung dann den Schaden voll übernimmt, ist fraglich. Gerade bei der Zusammenstellung von Schleppern mit Starrdeichselanhängern sollte daher genau überlegt werden, welche Fahrzeuge für eine Zugkombination zusammenpassen, um eine möglichst hohe Nutzlast realisieren zu können und dennoch ordnungsgemäß unterwegs zu sein.


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