Verkehrsrecht:
Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu drei Metern Breite zulässig
Verkehrsexperte Andreas Schauer vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) interpretiert die geltende Rechtslage

© Adobe Stock / Otto Durst
Alle Traktoren und Anhänger dürfen eine Breite von drei Metern haben.
Obwohl eine Allgemeinvorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter bestimmten Umständen eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 m vorschreibt, dürfen alle Traktoren und ihre Anhänger eine tatsächliche Breite von 3,0 m haben. So lautet ...
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