Mautbefreiung für lof-Fahrzeuge

Mit der Erhöhung von 40 km/h auf 60 km/h fallen die meisten land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge unter den Freistellungstatbestand

Verkehrspolitik: Mautbefreiung für lof-Fahrzeuge

Auch „Schnellläufer“ werden endgültig von der Maut befreit.

Die Bundesregierung beabsichtigt, alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) bis 60 km/h unter der Voraussetzung entsprechender Nutzung von der Bundesstraßenmaut zu befreien. Wie aus ihrer Gegenäußerung auf die Vorschläge des ...

 

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