Mautbefreiung für lof-Fahrzeuge
Mit der Erhöhung von 40 km/h auf 60 km/h fallen die meisten land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge unter den Freistellungstatbestand
Die Bundesregierung beabsichtigt, alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) bis 60 km/h unter der Voraussetzung entsprechender Nutzung von der Bundesstraßenmaut zu befreien. Wie aus ihrer Gegenäußerung auf die Vorschläge des ...
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