Sonderregelung verlängert

Die Sonderregelung in Niedersachsen vom 19.08.02, dass man für Fahrzeuge und Erntemaschinen, auf Grund der ungünstigen Witterungsbedingungen per Ausnahme bzw. Erlass, kurzfristig eine größere Breite als 3,50 m mit entsprechender Bereifung oder mit ...

 

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