Schneller als 40 km/h kostet auf Bundesstraßen Maut

Landwirte sind ab dem 1. Juli nicht mehr von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen für eigene Zwecke oder im Maschinenring nutzen – Änderungsgesetz tritt erst am 1. Januar 2019 in Kraft

Verkehr: Schneller als 40 km/h kostet auf Bundesstraßen Maut

Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h bleiben vorerst von der Bundesstraßenmaut befreit.

Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe nutzen die Straßen mit ihren land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Deswegen waren sie bislang von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das gilt ab dem 1. Juli ...

 

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