:
Väter vor
Aus dem Erziehungsurlaub wird die Elternzeit. Ab dem kommenden Jahr muss der Arbeitgeber nach dem neuen Gesetz Teilzeitarbeit während der Elternzeit ermöglichen - bislang eine Kann-Bestimmung. Die mögliche Arbeitszeit beträgt nun 30 Wochenstunden pro ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen