Weniger Unfälle im Gartenbau und bei der Landschaftspflege

12.957 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle im Gartenbau und bei Landschaftspflegearbeiten verzeichnete die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Jahr 2021. Zwei davon endeten tödlich. Im Jahr 2020 waren es 13.404 Unfälle mit acht tödlich Verunglückten.

Unfallstatistik der SVLFG : Weniger Unfälle im Gartenbau und bei der Landschaftspflege

Gut ausgebildete Fachkräfte und moderne, gut gewartete Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sorgen für mehr Arbeitssicherheit auf der Baustelle.

Die Unfallentwicklung im Gartenbau und bei den Landschaftspflegemaßnahmen folgt dem allgemeinen Trend in der Grünen Branche. Im Vergleich von 2020 zu 2021 sind alle meldepflichtigen Unfälle bei der SVLFG von 64.060 auf 61.578 zurückgegangen, die der tödlichen Unfälle von 125 auf 113. Meldepflichtig sind Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen sowie tödliche Unfälle.

Nach wie vor hohes Unfallrisiko

Obwohl die Anzahl der verunglückten Personen im Gartenbau und bei der Landschaftspflege im Vergleich zum Vorjahr um 447 gesunken ist, nimmt dieser Bereich nach wie vor Rang zwei der SVLFG-Unfallstatistik ein. Etwa jedes fünftes Unfallopfer (21 Prozent) war zum Unfallzeitpunkt im Gartenbau oder mit Landschaftspflegemaßnahmen beschäftigt. Die SVLFG führt diesen hohen Anteil am Gesamtunfallgeschehen auch darauf zurück, dass die betroffenen Personen sehr häufig auf Baustellen arbeiteten. Die Tätigkeiten auf Baustellen weisen naturgemäß ein höheres Unfallrisiko auf.

Vorsicht, Schadholz!

Bei Baumpflegearbeiten einschließlich der Schnittgutverarbeitung ereigneten sich im Berichtsjahr 1.463 Arbeitsunfälle (2020: 1.566). Bei Baumfällungen und der Holzaufarbeitung einschließlich des Transports verunglückten 563 Personen (2020: 622). Mit 1.850 Unfällen zählt der Strauch- und Heckenschnitt einschließlich der Schnittgutverarbeitung ebenfalls zu den risikoreichen Tätigkeiten innerhalb des Bereichs Gartenbau und Landschaftspflegemaßnahmen (2020: 1.864).

Stürzen, stolpern, ausrutschen …

1.684 Menschen verletzten sich, weil sie gestolpert oder ausgerutscht sind (2020: 1.791). Alleine an Böschungen und an Hängen verunglückten in diesem Zusammenhang 274 Personen (2020: 275). 255 Menschen stürzten von Anlegeleitern (2020: 230).

Gefährliche Maschinen

Die fünf unfallträchtigsten Maschinen und Geräte im Gartenbau und bei Landschaftspflegemaßnahmen waren im Berichtsjahr:  

  • Heckenscheren: 769 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 695)
  • Handsägen: 297 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 296)
  • Motorsägen: 241 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 289)
  • Trennschleifer: 221 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 232)
  • Bagger: 220 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2020: 231)

Außerdem verletzten sich 556 Personen an Ästen (2020: 650) und weitere 415 an Dornen und Stacheln (2020: 496) so schwer, dass ihr Unfall der SVLFG gemeldet werden musste. Bei den Verletzungen durch Handsägen fällt auf, dass Baumpflege- und Entastungssägen (Japansägen) besonders schwere Handverletzungen verursacht haben.

Schwere und schwerste Unfälle

Richtet man den Fokus auf die schweren und schwersten Arbeitsunfälle, zeigt sich, dass Tätigkeiten mit Erdbaumaschinen, Fahrzeuggespannen sowie bei Baumfäll- und Entastungsaktionen besonders riskant sind. 

Berufskrankheiten – Hautkrebs und Lärmschwerhörigkeit besonders häufig

Für 2021 weist die SVLFG-Statistik insgesamt 4.615 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit aus (2020: 4.666). An der Spitze der Berufskrankheiten-Statistik rangieren nach wie vor Hauterkrankungen. Insgesamt wurden der SVLFG 2.494 Anzeigen auf Verdacht einer Hautkrankheit angezeigt (2020: 2.552). Weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut) durch natürliche UV-Strahlung ist die mit Abstand am häufigsten gemeldete Hauterkrankung.

Wie auch in den Vorjahren erkranken zahlreiche Versicherte an Lärmschwerhörigkeit. Im Berichtsjahr wurden der SVLFG 489 Fälle angezeigt (2020: 581). 

Sowohl Hautkrebs als auch Lärmschwerhörigkeit kann durch geeignete Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden. Die Präventionsfachleute der SVLFG beraten versicherte Unternehmen kompetent und kostenlos. 

Der aktuelle Präventionsbericht unter: www.svlfg.de/svlfg-kompakt-in-zahlen.


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