40 km/h bieten bei Traktoren viele Vorteile

Günter Heitmann, Referent des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, erläutert, warum 40 km/h als Höchstgeschwindigkeit in der Landwirtschaft in Deutschland mehr und mehr dominieren wird.

Transport: 40 km/h bieten bei Traktoren viele Vorteile

Traktoren bis 40 km/h mit Anhängern bieten im Rahmen der Beförderungen von lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern eine Reihe von Vorteilen.

Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter mit schnelleren Traktoren und zwei Anhängern zu befördern, das ist heute gängige Praxis. Häufig sind Traktoren mit 50 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und teilweise auch mehr bei derartigen Transporten im Einsatz. Die mitgeführten Anhänger sollen über möglichst hohe Nutzlasten verfügen. So werden auch Wegstrecken zur weiter entfernt liegenden Zucker- oder Stärkefabrik gefahren. Für Traktoren mit ackertauglichem Fahrwerk ist das eine Herausforderung. So gibt es stärkere Reifen- und Triebwerksbelastungen.

Insbesondere über längere Wegstrecken bieten schnellere lof Fahrzeuge, wie Sattelzüge, Zugmaschinen mit Hilfsladefläche und Anhänger oder lof Zugmaschinen mit Aufliegern, auch mit mehr Nutzmasse, bei der Beförderung von lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern Vorteile bei Geschwindigkeit und Kosten. Für derartige lof Fahrzeuge wurden u. a. das Güterkraftverkehrsgesetz, die Fahrpersonalverordnung, die Maut auf Bundesautobahnen und das Berufskraftfahrer - Qualifizierungsgesetz angepasst.

Im Rahmen dieser Vorschriftenänderungen hat der Gesetzgeber Kfz bzw. Fahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit einbezogen. Teilweise sind dabei geschäftsmäßige bzw. gewerbliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern mit berücksichtigt. Das führt dazu, dass Landwirte und Lohnunternehmer unter Berücksichtigung dieser Vorgaben (siehe Übersicht) zunehmend schnellere Traktoren auf 40 km/h Höchstgeschwindigkeit reduzieren und dies in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen.

Resümee

Geht man von den Vorgaben der relevanten Vorschriften für Beförderungen von lof Erzeugnissen und Bedarfsgütern und den höheren Belastungen des Fahrwerks und Antriebstrangs schnellerer Traktoren bei höherer Fahrgeschwindigkeit auf der Straße aus, dann stellen sich die Praktiker bei den innerbetrieblichen Einsätzen eher auf den 40 km/h-Traktor ein. Sie überlassen Transporte, insbesondere über weitere Wegstrecken, häufiger den dafür besser geeigneten Lkw bzw. Sattelfahrzeugen. Nur der Landwirt genießt im Rahmen der Güterkraftverkehrsgesetzbefreiung beim Einsatz seiner lof Fahrzeuge für eigene Zwecke Vorteile mit mehr als 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Hierauf wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen.

Zu dieser Thematik erarbeitet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aktuell ein Merkblatt mit ausführlichen Informatio- nen.

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