Vorsicht: Der Brandgefahr bei Akkus vorbeugen

Betriebliches Brandschutzkonzept muss beim Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus vorliegen

SVLFG: Vorsicht: Der Brandgefahr bei Akkus vorbeugen

Ideal für Akkus: Ein feuersicherer Lagerraum.

Defekte Lithium-Ionen-Akkus können Brände und Explosionen verursachen. Lithium ist ein Leichtmetall, dadurch sehr reaktionsfreudig und leicht brennbar. Ein Akku besteht aus mehreren in Reihe geschalteten Zellen, in denen Lithium gelöst ist. Im Schadensfall wird die gespeicherte Energie schlagartig frei und setzt eine Kettenreaktion in Gang. Es entstehen brennbare Gase und Sauerstoff. Der Druck steigt, es kommt zu einer Flamme und der Akku explodiert. Um dem vorzubeugen, müssen Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung für das Laden und das Lagern der Akkus erstellen und ein Brandschutzkonzept dafür erarbeiten. Ein Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Tipps, wie Bränden vorzubeugen ist, kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.shop.vds.de/publikation/vds-3103/. Allgemein gilt: Herstellerhinweise beachten, äußere und innere Kurzschlüsse verhindern und Akkus vor Beschädigungen und Überhitzung schützen.

Feuerbeständiges Lager

Akkus von Gartengeräten, zum Beispiel Freischneidern, sollten in abgetrennten Bereichen mit einem Abstand von mindesten fünf Metern zu anderen brennbaren Gegenständen gelagert werden. Das Risiko der Akkulagerung sollte in die Gebäudebrandversicherung mit aufgenommen werden.

Schäden an Akkus sind äußerlich nicht immer erkennbar. Deshalb darf ein heruntergefallener Akku nicht wieder aufgeladen werden, bevor er nicht vom Händler geprüft wurde. Defekte Akkus müssen entsorgt werden, bevor sie Schaden anrichten. Brennende Lithium-Ionen-Akkus löscht man mit Wasser. Metallbrandlöscher (Feuerlöscher der Klasse D) oder Sand sind hierfür nur bedingt geeignet.

Einmal jährlich zur Elektroprüfung

Ladegeräte gehören zu den sogenannten ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und müssen deshalb jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Darüber hinaus ist eine Sichtprüfung von Ladegerät und Akku durch den Anwender vor jedem Einsatz erforderlich.

Die SVLFG berät zur weiteren Prävention. Die für die eigene Region zuständigen Ansprechpartner findet man online unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention oder richtet seine Anfrage per Mail an praevetion @ svlfg.de.


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