Maximale Zuglänge jetzt auf 18,75 m erhöht
Bundesrat hat Änderungen beschlossen, die auch landwirtschaftliche Fahrzeuge betreffen

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Die Zuglänge darf künftig 18,75 m betragen.
Von Heitmann
Aktualisiert am
Im Rahmen der 48. Änderung VO zur StVZO hat der Bundesrat am 5. Juli 2013 Änderungen beschlossen, die für Landwirte, Lohnunternehmer, Kommunen und auch die Landmaschinenindustrie von Bedeutung sind.
Eine Neuerung gemäß § 32 StVZO betrifft alle Züge ...
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