Motorsäge per Post

Stihl will ab April im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Motorsägen per Versand an Kunden ausliefern. Das hat die französische Kartellbehörde gefordert.

Stihl: Motorsäge per Post

Aus Sicherheitsgründen hat Stihl bislang Motorsägen nicht an Kunden versendet. Jetzt zwingt aber eine Entscheidung aus Paris den Hersteller dazu.

Ab April 2020 wird Stihl den Versand der Motorsäge für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz freigeben. Damit haben Kunden in diesen Märkten zukünftig die Möglichkeit, sich alle Stihl Produkte zusenden zu lassen. Das Unternehmen arbeitet derzeit an der Ausgestaltung der Qualitätskriterien zum Versand von Motorsägen im Sinne der Markenphilosophie. In diesem Zuge werden unter anderem neue qualitative Anforderungen an die eigenen Onlineshops der Stihl-Fachhändler erarbeitet und in die bestehenden Richtlinien für den Internetvertrieb integriert. Bis Ende Februar wird Stihl seine Fachhandelspartner ausführlich über alle geplanten Änderungen informieren.

Die Freigabe für den Versand der Motorsäge folgt aus der Entscheidung der französischen Kartellbehörde, die die von Stihl praktizierte Versandbeschränkung bei Motorsägen als unzulässig eingestuft hat. Das zuständige Gericht in Paris hat die Entscheidung der Kartellbehörde bestätigt. Aufgrund dieses Urteils ist Stihl verpflichtet, den Versand von Motorsägen für den französischen Markt bis spätestens April 2020 freizugeben und seine Fachhandelsverträge entsprechend anzupassen. Das will der Hersteller den Stihl-Fachhandelspartnern auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ermöglichen.

Trotz des Urteils ist Stihl davon überzeugt, dass die Versandbeschränkung von Motorsägen zugunsten der Sicherheitsbedürfnisse seiner Kunden – auch in Frankreich – kartellrechtlich zulässig ist. Vorhergehende Gespräche mit Wettbewerbsbehörden anderer europäischer Länder stützen diese Überzeugung. Das Unternehmen hat deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil des französischen Gerichts eingelegt. Allerdings hat das Rechtsmittel keinerlei aufschiebende Wirkung, weshalb Stihl das Gerichtsurteil bis spätestens April 2020 umsetzen wird.


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