Bundeskartellamt überprüft Vertragsklausel

Zulässigkeit einer Klausel in der bestehenden Dienst-Zusatzvereinbarung wird geprüft

Das Bundeskartellamt überprüft derzeit in einem Verwaltungsverfahren die Zulässigkeit einer Vertragsklausel in der bestehenden Stihl Dienst-Zusatzvereinbarung. Insbesondere geht es dabei um die Verpflichtung der Stihl Dienste, in bestimmten Produktkategorien ausschließlich Stihl Produkte zu vertreiben. Anlass für das Verfahren ist eine dem Bundeskartellamt vorgetragene Beschwerde aus dem Markt. Die Behörde beabsichtigt, den Sachverhalt durch das Verfahren aufzuklären und die Beschwerde zu bewerten. Sie hat dazu von Stihl Informationen angefordert, die sie nun auswertet. Zudem sollen zur weiteren Aufklärung über die Marktgegebenheiten zunächst Wettbewerber und später gegebenenfalls vereinzelt Stihl Fachhandelspartner befragt werden. Wann die Befragung erfolgt und welche Händler dafür ausgewählt werden, entzieht sich der Kenntnis des Unternehmens. Sollte die bestehende Stihl Dienst-Zusatzvereinbarung nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden müssen, wolle Stihl dies im Rahmen der Nachfolgelösung der Ende 2021 auslaufenden Stihl Dienst-Zusatzvereinbarung rechtzeitig kommunizieren.


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