Pauschal versteuerte Arbeitgeberbeiträge
Die pauschal versteuerten Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung stellen Arbeitslohn des nicht rentenversicherten Arbeitnehmers dar. Der Vorwegabzug von 6000 DM (ab 2002: 3068 Euro) bzw. 12.000 DM bei Zusammenveranlagung (ab 2002: 136 ...
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