Steuertipp:

Nachträgliche Einträge im Fahrtenbuch

Ein Unternehmer kann die Kosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug nur nach Abzug der Kosten für Privatfahrten geltend machen. Wenn er das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten nicht durch ein Fahrtenbuch nachweist, wird das ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema