Arbeitszimmer für Meisterlehrgang
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 2400,- DM im Jahr als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Steuerzahler das Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung eines Meisterlehrgangs benötigt und ihm kein anderer Arbeitsplatz für ...
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