Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters
Ein Außendienstmitarbeiter kann die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro (früher: 2400 DM) als Werbungskosten geltend machen, wenn ihm sein Arbeitgeber im Büro keinen eigenen Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung stellt. Das ...
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