50 % Werbungskostenabzug beim PC

Kann der Umfang der beruflichen Nutzung eines häuslichen Computers nicht nachgewiesen werden, so kann der den ,Werbungskosten zuzurechnende Anteil grundsätzlich mit 50 % der Kosten geltend gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts ...

 

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