SteuerrÜckzahlung:
Fristende 31.12.2000 beachten
Finanzämter zahlen Zinsen
Am 31. Dezember 2000 endet die Frist für die so genannte Antragsveranlagung (früher: Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich) für das Jahr 1998. Allen Arbeitnehmern, die bis ietzt noch keinen Jahresausgleich für 1998 beantragt haben, sollten diese ...
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