Bundesfinanzhof missbilligt Arbeitszeitkonto
Nicht mit dem Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH vereinbar
Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) soeben ...
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