Gewinnglättung kommt

Landwirte sollen auf Grundlage des durchschnittlichen Gewinns in einem Dreijahreszeitraum besteuert werden

Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben soll nun der Ausgleich von Gewinnschwankungen erleichtert werden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am 1. August mitteilte, wurde die sogenannte Gewinnglättung mit den von der Europäischen Kommission für erforderlich gehaltenen Änderungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit solle die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte auf Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgen, betonte das Ministerium. So glichen sich gute und schlechte Jahre aus, und die nachteilige Wirkung der Progression werde bei schwankenden Gewinnen abgemildert.

Ressortchefin Julia Klöckner erklärte zu der lang angekündigten Maßnahme der Gewinnglättung, dass damit die Bauernfamilien schlechte Erntejahre mit guten besser steuerlich ausgleichen könnten - gerade auch, wenn keine überschüssige Liquidität vorhanden sei. Die Gewinnglättung sei ein wichtiges Instrument, damit die Landwirte Risiken schlechterer Erntejahre, zum Beispiel wegen Trockenheit, abmildern könnten.

Die Einführung der Gewinnglättung nach § 32c Einkommensteuergesetz hatte der Bundestag bereits im Jahr 2016 im Zuge der Milchmarktkrise beschlossen. Allerdings musste die Maßnahme erst ein Brüsseler Notifizierungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft gesetzt werden kann. Nach Ansicht des Berufsstandes reicht die Gewinnglättung aber bei weitem nicht aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) favorisiert die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Dieser Forderung hatte Klöckner jedoch auf dem Bauerntag vor wenigen Wochen erneut eine Absage erteilt. Stattdessen hatte sie die steuerliche Gewinnglättung als „den geeigneteren Weg“ bezeichnet.


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