Keine Erbsen zählen

Bei offenen Ladenkassen wird von Steuerprüfern oft das Fehlen eines Zählprotokolls beanstandet, in dem die genaue Stückzahl der eingenommenen Geldscheine und Geldmünzen vermerkt ist.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass die ...

 

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