Özdemir: Wir machen das jetzt!

Die Pläne des Agrarressorts sehen fünf Haltungsformen für Mastschweine vor – Inkrafttreten ist für den Verlauf des nächsten Jahres geplant.

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Özdemir: Wir machen das jetzt!

Bei der Haltungsform „Auslauf/Freiland“ sollen die Tiere mindestens acht Stunden im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat seinen Willen bekräftigt, trotz ungeklärter Finanzierung die politischen Voraussetzungen für einen Umbau der Tierhaltung zu schaffen. „Wir machen das jetzt“, sagte der Grünen-Politiker bei der Vorstellung seiner Eckpunkte für eine verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung letzte Woche in Berlin.

Der Minister zeigte sich zuversichtlich, doch noch eine Einigung mit der FDP über ein Finanzierungskonzept zu erreichen. Voraussetzung sei jedoch eine Abkehr von Maximalforderungen: „Es wäre gut, wenn die Beteiligten nicht so hoch auf die Bäume klettern, dass es schwer fällt, wieder herunterzukommen.“ Özdemir ließ erkennen, dass andere Wege denkbar seien, sollten die Liberalen bei ihrem Nein zu einer Steuerlösung bleiben. Er könne sich vorstellen, dass laufende Kosten der Betriebe für höhere Standards aus dem Agrarhaushalt beglichen werden. Allerdings benötige er dazu eine verbindliche politische Zusage, dass die benötigten Mittel künftig im Etat des Ministeriums eingestellt werden. Mit den vorgesehenen Investitionsfördermitteln von 1 Mrd. Euro ab 2023 sei ein Anfang gemacht, der jedoch nicht ausreiche.

Die Pläne des Agrarressorts sehen fünf Haltungsformen für Mastschweine vor. Die Haltungsform „Stall“ entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Mit der Haltungsform „Stall+Platz“ kommt das Ministerium den Forderungen der Wirtschaft nach einer Einstiegsstufe in Anlehnung an die Initiative Tierwohl (ITW) nach. Kriterien sollen ein um 20 Prozent über gesetzlichem Mindeststandard liegendes Platzangebot sowie Maßnahmen zur Strukturierung der Buchten sein. Von dem Vorhaben, dass die Vorgaben von „Stall+Platz“ ab 2028 gesetzlicher Mindeststandard werden sollen, hat das Ressort zunächst Abstand genommen.

Die Haltungsform „Frischluftstall“ schreibt dauerhaften Kontakt zum Außenklima vor. Damit soll mindestens eine Seite des Stalls offen sein müssen. Zudem muss den Schweinen 46 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben zur Verfügung stehen. Bei der Haltungsform „Auslauf/Freiland“ sollen die Tiere mindestens acht Stunden im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten werden . Das zusätzliche Platzangebot in dieser Haltungsstufe soll mindestens 86 Prozent betragen. Schließlich hält das Ressort an einer eigenen Haltungsform „Bio“ fest. Grundlage sind die Anforderungen der EU-Ökoverordnung.

Özdemir hat sich zum Ziel gesetzt, die Ressortabstimmung zu dem von seinem Haus vorzulegenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause abzuschließen. Die parlamentarischen Beratungen sollen in der zweiten Jahreshälfte beginnen und 2023 abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für den Verlauf des nächsten Jahres geplant.

Die verbindliche Haltungskennzeichnung soll schrittweise eingeführt werden. Beginnen will man mit frischem Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäften, dem Onlinehandel und anderen Verkaufsstellen. Die Gastronomie soll später folgen. Das gilt auch für die Kennzeichnung für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel. Importe sollen sich freiwillig dem deutschen Kennzeichnungssystem unterwerfen können. Die EU-Notifzierung soll zunächst anhand des Schweinefleischs durchexerziert werden.


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