Neue Fälligkeit der Beiträge

Ab dem 1. Januar 2006 müssen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge früher abgeführt werden. Diese Neuregelung, auf die sich die SPD und Union im Sommer geeinigt hatten, wird den Sozialkassen im kommenden Jahr einmalig Zusatzeinnahmen bescheren. Die Unternehmer werden allerdings massiv belastet. Und in vielen Fällen wird die Neuregelung zu mehr Bürokratie bei der Lohnbuchhaltung führen

Bislang richtet sich die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (GSV) in der Regel nach dem Zeitpunkt der Entgeltzahlung:

- Für Gehälter, die bis zum 15. eines Monats gezahlt werden, ist der GSV spätestens bis zum 25. des laufenden Monats ...

 

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