Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich letzte Woche nicht auf einen Beschluss zur Aussetzung der Stilllegungspflicht und des Fruchtfolgegebots im kommenden Jahr einigen können. Innerhalb der nächsten Woche soll nun in einem Umlaufverfahren noch ein Beschluss herbeigeführt werden. Vorher sollen auf Arbeitsebene noch offene technische Fragen geklärt werden. Dabei geht es unter anderem darum, die Auswirkungen einer möglichen Aussetzung auf die entsprechenden Öko-Regelungen zu prüfen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ließ seine Haltung weiter offen.
Geklärt haben die Ressortchefs die offenen Punkte im Strategie-plan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Anfang Juli von der Amtschefkonferenz noch nicht ausgeräumt worden waren und über die der Bund zwischenzeitlich mit der Europäischen Kommission Einvernehmen erzielt hat. Özdemir geht davon aus, dass der Strategieplan in seiner vorliegenden Fassung Bestand haben wird, auch wenn er nach der erneuten Einreichung Anfang September in Brüssel von der Kommission noch geprüft und offiziell genehmigt werden muss. Die Zustimmung ist nach seiner Einschätzung jedoch lediglich Formsache. Auch für die notwendige Anpassung der GAP-Verordnungen im Bundesrat sieht der Grünen-Politiker keine Probleme.
Scharfe Kritik an der fehlenden Einigung über eine Aussetzung der Vier-Prozent-Stilllegung übten im Anschluss an die AMK die Sprecher der A- und der B-Länder, Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Minister Dr. Till Backhaus und sein baden-württembergischer CDU-Kollege Peter Hauk. Für Backhaus wäre ein solcher Beschluss ein wichtiges Signal der Klarheit gewesen, auf das die Landwirte warteten. „Sie sind in der Pflicht“, so der SPD-Politiker an die Adresse von Özdemir. Backhaus warnte den Grünen-Politiker eindringlich davor, die mit einer weiteren Ökologisierung der Landwirtschaft einhergehenden Themen zu ideologisieren statt Lösungen zu präsentieren. Die derzeitige Lage sei in vielen Betrieben dramatisch, die Stimmung schlecht. Erhielten die Landwirte keine Antworten auf ihre Fragen, werde es nach der Sommerpause erneut zu Demonstrationen kommen, sagte Backhaus voraus.
Ihm fehle jegliches Verständnis, dass es zu keinem Beschluss über eine Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung gekommen sei, betonte auch Hauk. Für ihn ist das Argument nicht nachvollziehbar, es müssten noch offene Fragen geklärt werden, nachdem seit Monaten über eine Verschiebung der Brache diskutiert worden sei. In einer Protokollerklärung sprachen sich neun Länder dafür aus, den Brüsseler Vorschlag für eine Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 eins zu eins umzusetzen. Das sind Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.