Saisonarbeit: 70-Tage-Regelung gilt dauerhaft

Bundestag beschließt Entfristung – Forderung von Landwirtschaft und Gartenbau erfüllt – Mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften – Connemann sieht „Befreiungsschlag“ für die Agrarbranche

Die nach bisheriger Rechtslage Ende dieses Jahres auslaufende sogenannte 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Die Entfristung ist Bestandteil des „Qualifizierungschancengesetzes“, das der Bundestag am 30. November beschlossen hat.

Das Parlament ist mit seinem Beschluss einer Forderung nachgekommen, die die Spitzenverbände von Landwirtschaft und Gartenbau einhellig vorgebracht hatten und auf die sich Union und SPD im Spätsommer im Koalitionsausschuss verständigt hatten. Eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen sei dringend notwendig, um den Betrieben mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften einzuräumen, so die Argumentation. Die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung war mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 für drei Jahre von 50 auf 70 Tage erweitert worden. Abgeordnete von Union und FDP begrüßten die Entfristung. Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Gitta Connemann, bezeichnete die Entscheidung des Bundestages als „Befreiungsschlag“ für die Agrarbranche.

Seit 2015 habe sich die 70-Tage-Regelung bewährt, erklärte Connemann. Saisonbetriebe hätten die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken.

Saisonarbeitskräfte für Sonderkulturbetriebe unverzichtbar

Davon profitierten Sonderkulturbetriebe, die ohne Saisonarbeitskräfte „dicht machen“ könnten. „Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Saisonarbeitskräfte insbesondere aus Polen, Rumänien und möglicherweise zukünftig auch aus der Ukraine oder vom Westbalkan unverzichtbar“, so Connemann.

Auch nach Einschätzung von Unionsagrarsprecher Albert Stegemann hat sich die 70-Tage-Regelung positiv auf die Betriebe und ihre Saisonarbeitskräfte ausgewirkt. Deshalb sei es „gut und richtig“, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften dauerhaft zu stärken.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, erinnerte daran, dass mit der Ausweitung der Übergangsfrist insbesondere Branchen mit vielen kurzzeitig beschäftigten Saisonarbeitskräften geholfen werden sollte, mögliche Auswirkungen des Mindestlohnes abzufedern.

Keine Zunahme der kurzfristigen Beschäftigung

Die Lockerung der zeitlichen Begrenzung habe nicht zu einer Zunahme der kurzfristigen Beschäftigung geführt. Vielmehr lasse sich sogar ein leicht rückläufiger Trend beobachten. Die Dauer von 70 Arbeitstagen oder drei Monaten entspricht dem FDP-Politiker zufolge genau dem Zeitraum, in dem insbesondere landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen auf saisonale Erntehelfer angewiesen sind. „Die 70-Tage-Regelung hat sich aus meiner Sicht in den vergangenen Jahren bewährt“, betonte Hocker. Die FDP-Fraktion habe die Bundesregierung schon frühzeitig mit einem eigenen Antrag im Bundestag aufgefordert, die 70-Tage-Regelung zu entfristen. „Ich freue mich, dass nun auch die Bundesregierung erkannt hat, dass dies der richtige Weg ist“, sagte der niedersächsische Abgeordnete.


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