Lockerung des Einreiseverbots

80.000 Erntehelfer dürfen ins Land kommen

Die Bundesregierung lockert das Einreiseverbot für osteuropäische Saisonkräfte und stellt zugleich strenge Anforderungen an den Gesundheitsschutz. Nach einem Kompromiss zwischen dem Landwirtschafts- und dem Innenministerium dürfen im April und Mai jeweils rund 40.000 Personen für eine Tätigkeit in der Landwirtschaft ins Land kommen. Die Einreise soll in Gruppen und ausschließlich per Flugzeug erfolgen. Die Erntehelfer müssen sich einem Gesundheitscheck unterziehen.

Die Betriebe müssen ihre Erntehelfer am Flughafen abholen und sowohl in der Unterkunft als auch bei der Arbeit Vorkehrungen für einen weitgehenden Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus treffen. Über die neuen Modalitäten für die Einreise osteuropäischer Saisonarbeitskräfte informiert voraussichtlich ab Mitte April ein Internetportal der beteiligten berufsständischen Verbände unter Federführung des Deutschen Bauernverbandes (DBV).

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nannte als Ziel, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Bei den berufsständischen Verbänden fand das Konzept große Zustimmung. „Diese Regelung hilft uns arbeitsfähig zu bleiben“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Er sicherte zu, dass man den Gesundheitsschutz sehr ernstnehmen werde. Die Betriebe würden die Leitlinien und Vorgaben des Robert Koch-Instituts strikt einhalten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gartenbaupräsident Jürgen Mertz bescheinigte der Bundesregierung, sie habe die Notwendigkeiten in der Branche erkannt.


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