Saisonarbeitskräfte :
Einreiseverbot zunächst für zwei Monate
Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft zählen bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht zum Kurzarbeitergeld

© VSSE Christoph Goeckel
Die Spargelernte startet demnächst, Personal fehlt.
Der vom Bundesinnenministerium verhängte Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte gilt nicht automatisch für die gesamte Vegetationsperiode. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte letzte Woche in Berlin eine regelmäßige Überprüfung der ...
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